Soziale Familie

Das KJHG: Helfen statt kontrollieren

Auch heute noch kommt vielen Menschen im Zusammenhang mit dem Jugendamt der Gedanke an Kontrolle der Familien in den Sinn. „Die holen die Kinder weg, wenn man sie nicht gut erzieht!“ Tatsächlich spielte dieser Gedanke im Vorgängergesetz des Kinder- und Jugendhilferechts noch eine maßgebliche Rolle. Doch das „Jugendwohlfahrtsgesetz“ hatte auch schon ein paar Jährchen auf dem Buckel, als das Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990 vom deutschen Bundestag verabschiedet worden war. Das Jugendwohlfahrtsgesetz stammte aus dem Jahre 1922 und war 1963 zuletzt neugefasst worden. In der Zwischenzeit hatten sich die Einstellungen über das Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern maßgeblich verändert.

Kinder- und Jugendhilfe: Zwischen Gesetzgebung und Praxis

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© Gerd Altmann / PIXELIO
Die Aufgaben der Jugendhilfe verstehen sich heute primär als unterstützende Angebote für Familien. Zumindest in der Theorie. Noch immer sind die Jugendämter ihr Image als Kontrollorgan nicht ganz los geworden. Scripted Reality Shows im Fernsehen unterstützen dieses Klischee all zu gerne. Und tatsächlich kann die Herausnahme eines Kindes aus der Familie auch heute noch eine gewisse Rolle bei den Aufgaben gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes spielen. Und wenn eine solche einmal leichtfertig geschehen ist oder wenn ein Jugendamt von einer solchen abgesehen hat, obwohl eine tatsächliche Gefährdung des Kindeswohls bestanden hatte, dann ist eine Schlagzeile in den Medien schnell produziert.

Das KJHG bietet Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit, selbst um Inobhutnahme zu bitten, wenn gefährdende Probleme in der Familie bestehen. Auch diese Option, die vielen jungen Menschen gar nicht bekannt ist, stellt das Jugendamt bisweilen vor delikate Herausforderungen. Denn eine Inhobhutnahme ist eine nicht unerhebliche Einflussnahme in das Familienleben und die Frage nach dem akuten Handlungsbedarf sollte dann schnell und unbürokratisch mit allen Beteiligten geklärt werden. Und dies ist abhängig von der Tageszeit, in der bisweilen um eine Inhobhutnahme gebeten wird, gar nicht immer so einfach. Nicht immer ist auf den ersten Blick eindeutig festzustellen, ob ein Jugendlicher vor familiären Konflikten, die zwischen Eltern und Pubertierenden nicht ungewöhnlich sind, fortgelaufen ist oder ob ein dauerhaftes Problem in einer Familie besteht, das zu einer Gefährdung des jungen Menschen führen kann.

Hilfe zur Erziehung - aber nur für die Eltern

Das Kinder- und Jugendhilferecht regelt auch den Rechtsanspruch für eine Hilfe zur Erziehung. Diese kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine zum Wohle des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Antragsberechtigt sind allerdings alleine die vermeintlich überforderten Eltern. Das Kind oder der Jugendliche selbst mag der Adressat der Leistung sein, aber kann als Antragssteller nicht selbst auftreten. Das kann vor allem dann zu einem Problem werden, wenn Eltern und Kind sich über den Bedarf einer Hilfe nicht einig sind. Und dies ist nicht selten der Fall. Kritiker meinen, der junge Mensch würde auf diese Weise zum Erziehungsobjekt definiert, welches nur wenig Einfluss auf die Lösung familiärer Konflikte nehmen könne.

Jugendarbeit: Mit Jugendlichen arbeiten bevor Probleme auftreten

Auch die Jugendarbeit wird über das KJHG definiert. Unter Jugendarbeit versteht man präventive Maßnahmen und Freizeitangebote, die sich nicht ausschließlich an Familien mit Problemen und Konflikten richten. Wie bei vielen anderen präventiven Konzepten, hat auch die Jugendarbeit in Zeiten klammer öffentlicher Kassen mit einer ausreichenden Finanzierung zu kämpfen. So manche Maßnahme wird als freiwillige Leistung angesehen und wenn sich die Frage stellt, ob man den Focus auf die Pflichtaufgaben mit Familien mit akuten Problemen setzen möchte oder auf die präventive Jugendarbeit, dann fällt die Entscheidung in aller Regel positiv für die erstgenannte Aufgabe aus. Längerfristig können aber adäquate Präventivangebote auch die öffentlichen Kosten schonen, doch auch in der Kommunalpolitik ist ein vorausschauendes Handeln nicht immer das Erbebnis akuter Zwänge und Entscheidungen.

Insgesamt befindet sich das KJHG und damit auch die Jugendämter seit vielen Jahren auf dem Weg einer neuen Selbstfindung. Immer mehr Familien haben dieses Konzept als ein Angebot für die Unterstützung zur Erziehung erkannt und es bleibt zu hoffen, dass das Image der Jugendhilfe als ein Konzept der Kontrolle über die Familie früher oder später an Bedeutung verlieren wird.

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